Vorsicht vor diesem Steuersparmodell
Videoempfehlung: Vorsicht beim Investitionsabzugsbetrag (IAB) als Steuersparmodell
Servus vom Serve. Herzlich willkommen. Heute geht es darum, den Investitionsabzugsbetrag als Steuersparmodell zu nutzen. Von dieser Möglichkeit hört man des Öfteren, und vielleicht ist sie dir bereits auf einem Steuerseminar begegnet, bei dem über den IAB, den Investitionsabzugsbetrag nach §7g Einkommensteuergesetz, gesprochen wurde. Viele sagen, der IAB sei eine gute Möglichkeit, um Steuern zu sparen, aber es gibt auch eine Falle, vor der ich dich warnen möchte. Es ist mir sehr wichtig zu erklären, warum dir dieser Paragraph so richtig um die Ohren fliegen kann.
Das Vorgängermodell des IAB war die Ansparabschreibung. Die Älteren unter den Geschäftsleuten werden sie noch kennen, und sogar die Steuerberater propagierten früher diese Möglichkeit. Stell dir vor, du sitzt mit deiner Steuerberaterin oder mit deinem Steuerberater zusammen, und ihr diskutiert darüber, wie du die Ansparabschreibung auf deinen Jahresabschluss anwenden kannst. Du erfährst, dass du eine hohe Summe nachzahlen musst, und dein Berater sagt dir, dass er einen Weg kennt, um einige Tausend Euro zu sparen, nämlich die IAB. Er rät dazu, den Investitionsabzugsbetrag nach §7g zu nutzen, indem du die Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter vorverlegst. Viele verstehen an diesem Punkt nur “Bahnhof” oder fragen erst gar nicht nach, was das genau bedeutet. Deshalb ist die Gefahr groß, dass man in die folgende Falle tappt.
Mit der früheren Ansparabschreibung haben die Unternehmer darauf gebaut, dass die zu zahlende Steuer nicht sofort fällig wird. Scheinbar lief dadurch alles gut, aber hätten sie das System verstanden, dann hätten sie erkannt, dass sie mit dieser Methode ihr Finanzcontrolling, also den Umgang mit ihren Firmenfinanzen vernachlässigen. Wir lassen die Dinge gerne schleifen, wenn keine Konsequenzen zu befürchten sind. Doch leider ist es genau so, dass die Ansparabschreibung damals und der Investitionsabzugsbetrag heute dazu führt, dass wir unsere Finanzen aus den Augen verlieren. Das ist wie bei einem Drogenabhängigen, den man mit billigen Drogen versorgt oder wenn man jemandem Geld gibt, der immer nur Schulden macht. Es bringt nichts. Diese Gefahr besteht auch beim Investitionsabzugsbetrag. Er führt lediglich dazu, dass man Steuerschulden, die man ohnehin bezahlen muss, vor sich her schiebt. Würde man diese Steuern jetzt sofort zahlen, wäre das Problem gelöst. Wenn du finanzielle Forderungen aufschiebst, dann kann es in Konsequenz zu einem großen Liquiditätsproblem kommen, das im schlimmsten Fall zu einer Insolvenz führt.
Grundlage des Investitionsabzugsbetrags ist der §7g Einkommensteuergesetz. Eigentlich handelt es sich hier nicht um ein Steuersparmodell, sondern um ein Steuerstundungsmodell. In diesem Zusammenhang sind drei Dinge wichtig zu wissen. Erstens, um das IAB in Anspruch nehmen zu können, muss es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter handeln, die mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Der Investitionsabzugsbetrag geht davon aus, dass du etwas in Zukunft kaufst, es aber schon jetzt abschreibst.
Nehmen wir an, du möchtest ein Auto anschaffen. Bei einem Auto handelt es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut. Obwohl du es erst in Zukunft kaufen wirst, kannst du das Auto bereits heute teilweise abschreiben. Wenn sich jedoch später herausstellt, dass du den Wagen nicht zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzt, weil du viele Privatfahrten tätigst, dann kann dir das im Nachhinein um die Ohren fliegen. Das Gleiche kann passieren, wenn du bewegliche Dinge, die du abschreibst, verkaufst. Es ist deshalb wichtig, darauf zu achten, dass das Objekt betrieblich genutzt wird. An dieser Stelle nochmal der Hinweis, dass es sich um bewegliche Dinge handeln muss. Dienstleistungen können nicht abgeschrieben werden.
Zum Verständnis. Wenn du einen Investitionsabzugsbetrag zum jetzigen Zeitpunkt in Anspruch nimmst, dann erhältst du dadurch einen Steuervorteil. Irgendwann in Zukunft musst du diesen jedoch wieder auflösen, und dann führt es zwangsläufig dazu, dass sich der Vorteil zu einem Nachteil wandelt. Dieser Steuernachteil ist in der Regel höher als der Vorteil. Und das ist das Wichtige, das ich dir heute mitgeben möchte. Aus diesem Grund bringt dir der IAB meist nichts. Er führt lediglich dazu, dass du die Probleme vor dir her schiebst. Das hängt mit der deutschen Steuerprogression zusammen, wonach bei steigendem Einkommen auch der Steuersatz steigt. Zum Thema Investitionsabzugsbetrag habe ich ein Video bei YouTube eingestellt, das sich detailliert mit dem Thema beschäftigt. Ich empfehle dir, das Video anzuschauen. Einen Link findest du in den Show Notes.
Fakt ist, in der Regel kostet ein Investitionsabzugsbetrag Geld. Es gibt eine Ausnahme, nämlich wenn das aktuelle Jahr finanziell gut gelaufen ist und du absehen kannst, dass du im kommenden Jahr geringere Einnahmen haben wirst. Das kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn hohe Investitionen zu erwarten sind oder wenn beispielsweise ein Lockdown oder Schicksalsschlag eintritt. Dann ergibt es Sinn, den IAB zu nutzen und sich dadurch einen Liquiditätsvorteil zu verschaffen. In allen anderen Fällen ist es nicht ratsam, den IAB zu nutzen. Du sparst keine Steuern, sondern du schiebst sie lediglich vor dir her. Irgendwann werden sie fällig. Das ist eine große Gefahr, denn die Abschreibungsmöglichkeit gleicht einer Belohnung dafür, dass du deine Finanzen nicht im Griff gehabt hast.
Die meisten Unternehmer sind für ihre Kunden da und haben keine Muse für ein detailliertes Finanzcontrolling. Sie denken, es sei zu kompliziert oder sie seien dazu nicht in der Lage. Aber es ist einfacher, als man denkt. Ich stehe dafür, dass man seine Finanzen mit einem Aufwand von zehn Minuten im Monat in den Griff bekommen kann. Das Fazit aus Punkt 1 lautet: Nutzt du den Investitionsabzugsbetrag, weil du zu wenig Rücklagen hast, um deine Steuerschuld zu begleichen, dann ist es wie bei einem Junkie, den man mit billigen Drogen versorgt.
Punkt 2, wenn du den IAB in Anspruch nehmen musst, weil du dich verzettelt hast, dann sorge dafür, dass du gleichzeitig die Ursachen abstellst, die dazu geführt haben. Du arbeitest darauf hin, dass du deine Steuerschulden in Zukunft sofort bezahlen kannst. Du hast es nicht besser gewusst, kein Problem, dann nutze den Investitionsabzugsbetrag, aber arbeite ab sofort doppelt so gut, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden. Oder es passiert Punkt 3, den ich bereits erwähnt habe, dass du ein gutes Jahr mit einem schlechten Jahr verrechnest. Dann ergibt es auf jeden Fall Sinn, die IAB zu nutzen.
Bemühe dich, deine Zahlen, Finanzen und die Ein- und Ausgaben im Griff zu haben, inklusive der Ausgaben, die auf dich zukommen. Plane nicht aufgrund schön gerechneter, sondern aufgrund tatsächlicher Zahlen. Damit verhinderst du, mehr auszugeben, als du darfst. Wenn du diese Ratschläge berücksichtigst, kann ein Investitionsabzugsbetrag sinnvoll sein.
Herzlichen Dank fürs Rein- und Hinhören. Ab hier liegts an dir. Bis zur nächsten Folge, dein Michael Serve. Schau auch gerne auf meiner Seite michael-serve.de vorbei. Ich freue mich auf deinen Besuch.
Homepage https://michael-serve.de/
Disclaimer:
Der Autor/Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Beratung dar und ersetzt diese auch nicht.
3 Comments
Chris
Hallo Michael,
bist du sicher, dass eine GmbH den IAB nicht nutzen kann? 😉
Grüße Chris
Michael Serve
Hallo Chris,
bei sowas aber immer den Steuerberater fragen, denn ich darf keine steuerlichen Tipps geben. Ich kläre “nur” über die Konsequenzen für deinen Geldbeutel und deine Psyche als Unternehmer auf.
Herzlichst
Michael
Michael Serve
Nochmals danke für den Hinweis. GmbHs dürfen den IAB auch nutzen. Keine Ahnung, wie ich zu der Aussage gekommen bin. Vermutlich, weil die GmbH keine Steuerprogression hat.